ASCA

ASCA-Anerkennung und Stand der Dinge in Bezug auf die Krankenkassen-beteiligung

Der FSS-Vorstand hat im Jahr 2022 bereits viele Gespräche und Diskussionen zum Thema Krankenkassenanerkennung geführt. Grund dafür war, dass es Sexualtherapeut:innen gibt, die bei der ASCA anerkannt sind, die Rückmeldungen der Klient:innen jedoch ergeben haben, dass die Zusatzversicherungen sich trotzdem zumeist nicht an den Kosten beteiligen.

Das Eintauchen in die Thematik zeigt, dass es sich hier um einen komplexen Sachverhalt handelt. Der FSS-Vorstand wird weiterhin an diesem Thema dranbleiben. Klar ist, dass es noch viel Arbeit und Zeit benötigt und es auch seitens FSS-Mitglieder ein entsprechendes Engagement erfordert.

Erfreulicherweise wird für eine Zulassung als ASCA-Therapeutin ab dem 01.01.2025 keine zusätzliche Ausbildung in Schulmedizinischen Grundlagen Stufe 1 mehr verlangt. Es braucht lediglich noch ein BLS AED Zertifikat und einer Anmeldung bei der ASCA steht nichts mehr im Weg.

Im Bewusstsein, dass die Krankenkassen es noch nicht als selbstverständlich erachten sich an den Kosten zu beteiligen, motivieren wir die noch Unentschlossenen unter euch, sich diesem erleichterten Verfahren zu unterziehen und so die Zulassung zu erlangen. Je mehr Sexolog:innen von der ASCA anerkannt werden, desto klarer zeigt es den Krankenkassen das Bedürfnis seitens Therapeut:innen und somit auch der Klient:innen auf. Längerfristig können wir eine Beteiligung an den Krankenkassenkosten nur bewirken, wenn wir auch aufzeigen können, dass es flächendeckend engagierte und kompetente Sexualtherapeut:innen in der Schweiz gibt.

Bei www.asca.ch unter «Therapeuten» findet ihr das Anmeldeformular und die Bedingungen. Die Methode ist « Nr. 492, Sexualtherapie». Die Zusammenstellung der geleisteten Studium-Stunden könnt ihr hierherunterladenDiese sind ein Teil der Aufnahmedokumente.

Freundliche Grüsse

Der FSS-Vorstand

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